Sachverhalt:
Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2020 wurde in der Sitzung des Finanz- und Steuerausschusses am 05. Februar 2020 vorberaten. Der Vorsitzende erläuterte den Entwurf, begründete die Ansätze und nahm zu einzelnen Punkten Stellung. Der Finanz- und Steuerausschuss stimmte dem Entwurf zu und beschloss einstimmig auf Antrag des Vorsitzenden, dem Gemeinderat die Festsetzung des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2020 in der von der Verwaltung vorgelegten Form zur Annahme zu empfehlen.
Der Haushaltsplan 2020 ging dem Gemeinderat im Zuge der Sitzung des Finanz- und Steuerausschusses im Vorfeld in Papierform zu.
Beschlussantrag:
„I. Aufgrund des § 14 EigBG und der §§ 1 bis 4 EigBVO i. V. mit den §§ 87, 89 und 96 GemO hat der Gemeinderat am 05. März 2020 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 wie folgt beschlossen:
§ 1
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt:
1. im
Erfolgsplan
in
den Aufwendungen und Erträgen mit 1.218.000 €
bei
einem Jahresgewinn von 1.154.000 €
damit
Jahresgewinn/Jahresverlust 64.000 €
2. im
Vermögensplan
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 816.000 €
§ 2
Der Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kreditaufnahmen wird auf 359.000 €
festgesetzt.
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 350.000 € festgesetzt.“